Die
Digitalisierung stellt Kommunen vor eine große Herausforderung: Nicht
nur gilt es, im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bis
Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen den Bürgerinnen und Bürgern auch
digital anzubieten. Ebenso wichtig ist die durchgängig digitale
Vorgangsbearbeitung innerhalb der Behörde sowie die Auseinandersetzung
mit weiteren Zukunftsthemen wie Smart City/Smart Region.
Im Zuge einer gemeinsamen Umsetzungsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und den Kommunalen Spitzenverbänden bietet die ekom21 ihren kommunalen Kunden geförderte Beratungsleistungen zu verschiedenen aufeinander aufbauenden Aspekten der Digitalisierung. Das Land Hessen finanziert dabei über das Programm "Starke Heimat Hessen" pro Kommune jeweils zwei Module aus dem Angebot der ekom21. Jeder Kommune stehen kostenfreie Beratungsleistungen aus dem Modul 2 (Umsetzungsberatung für die Digitalisierung der Verwaltung) in Höhe von 2,5 Beratungstagen oder aus dem Modul 3 (weiterführende Beratung zur Verwaltungsdigitalisierung mit eAkte) oder Modul 4 (Digitalisierung der Kommune) in Höhe von jeweils 3 Beratungstagen zu.
Die Digitalisierungsberatung (Modul 4) ist dabei ein Schwerpunkt der Geschäftsstelle Smarte Region Hessen. Ziel ist es, den Kommunen eine individuelle und neutrale Beratung anzubieten. Die Beratung soll auf den vorhandenen Erfahrungen und Ansätzen der Kommune aufbauen und die jeweils nächsten Schritte der Kommune hin zu einer Smart City herausarbeiten. Ergebnis der Beratung kann sowohl die Erstellung einer Digitalisierungsstrategie für die Kommune als auch die Entwicklung konkreter Projekte sein oder auch ein Antrag zur Förderung von smarten Kommunen und Regionen.
Für Wen?
Kommunale Kunden der ekom21.
Wie geht's weiter?
Bei Interesse und Fragen sowie zur Buchung eines Beratungstermins können sich die Kommunen direkt an ekom21 wenden: