Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

FAQ

Vergaberecht bei der kommunalen Beschaffung von Innovationen

Die Kommunen stehen vor der Herausforderung, mit knappen Ressourcen den Weg ins digitale Zeitalter voranzutreiben. Start-ups haben ein enormes Innovationspotenzial, gerade auch im Hinblick auf Digitalisierungslösungen. Dennoch erzielen deutsche Start-ups nur circa 4,7 Prozent ihrer Gesamtumsätze durch Geschäftsbeziehungen mit öffentlichen Auftraggebern.

Ein Grund dafür ist, dass Kommunen ihre Beschaffungsprozesse bisher nur selten offen für Start-ups gestalten. Um in Vergabeverfahren eine möglichst breite Angebotspalette zu erhalten, die auch Angebote von Start-ups umfasst, ist es daher wichtig, dass die Kommunen, die ihnen im Rahmen des Vergaberechts zur Verfügung stehenden Möglichkeiten sinnvoll nutzen.

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