Welche Schritte erfordert die Konzeption einer Datenplattform?
Datenplattformen bedeuten große Investitionen und ihre Implementierung ist ein komplexes Unterfangen. Vorab müssen Kommunen deshalb wichtige Fragen klären und Entscheidungen treffen.
Ganz am Anfang steht die Frage des erhofften Nutzens durch potenzielle Anwendungsfälle: Warum braucht unsere Kommune eine Datenplattform? Welche Bedürfnisse und Ziele von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft, Verwaltung oder anderen Gruppen lassen sich durch eine Datenplattform erfüllen? Grundsätzlich ist es auch möglich, von den vorhandenen Daten auszugehen, einen Datenkatalog zu erstellen und daraus Angebote für Datendienstleistungen abzuleiten. Ein intensiver Austausch in Beteiligungsformaten mit den Nutzergruppen der angedachten Datenplattform ist unerlässlich, um Bedarfe und potenzielle Anwendungsfälle zu identifizieren.
An die Bedarfsanalyse schließt sich die Gesamterfassung an. Hier geht es darum, zu klären, wie eine Datenplattform in die technischen und organisatorischen Prozesse und Systeme der Kommune eingebunden werden kann. Die Gesamterfassung muss ergebnisoffen sein. Sie könnte auch ergeben, dass der Aufbau und Betrieb einer Datenplattform zu aufwendig ist.
Im nächsten Schritt sollte das Geschäftsmodell der Datenplattform definiert werden: Welche Kosten entstehen der Kommune durch die Datenplattform? Welcher Nutzen steht dem gegenüber? Wann rechnet sich die Datenplattform? Nicht immer steht hier ein Kosten-Nutzen-Ausgleich im Vordergrund. Es kann auch gute Gründe geben, den Aufbau und Betrieb einer Datenplattform zu bezuschussen.
Wenn das Geschäftsmodell ausreichend definiert ist, muss entschieden werden: Kaufen, mitnutzen oder selbst machen? Wie soll die Datenplattform beschafft werden? Viel spricht dafür, als einzelne Kommune eine bereits entwickelte und funktionierende Datenplattform-Lösung mitzunutzen, einzukaufen oder die gemeinsame Beschaffung mit einer Nachbarkommune anzustreben. Die eigene sichere und verlässliche Entwicklung einer Datenplattform dürfte die Fähigkeiten der meisten Kommunen übersteigen.
Der letzten Schritte sind die Ausschreibung und Anbieterauswahl. Die Ausschreibung sollte ermöglichen, Beispielsysteme aufzusetzen, kommunale Anwendungsfälle möglichst realitätsnah durchzuspielen und die Elemente einer Datenplattform auszuprobieren. In der Anbieterauswahl sollte es vermieden werden, eine zu starke Abhängigkeit („Lock-In-Effekt“) von einem Anbieter oder Dienstleister herzustellen.