Schub für Verwaltungsdigitalisierung – Bundesrat stimmt Novelle des Onlinezugangsgesetzes zu

Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus zeigte sich zufrieden mit dem heutigen Beschluss: „Startschuss zu einer effizienteren Verwaltung und weniger Bürokratie.“

Wiesbaden/Berlin. Mit der heute im Bundesrat beschlossenen Novelle zum Onlinezugangsgesetz werden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland weiter zu beschleunigen. Neben dem digitalen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen soll insbesondere die Umsetzung vollständig digitaler Prozessketten in den Blick genommen werden. Eine wichtige Änderung in der Novelle des Onlinezugangsgesetzes sieht vor, das im Onlinezugangsgesetz geschaffene zentrale Bürgerkonto – die BundID – zu einer DeutschlandID weiterzuentwickeln. Der Migrationsprozess und der Ausbau der DeutschlandID sollen durch eine Entwicklergemeinschaft im IT-Planungsrat gesteuert werden. „Gerade wir als Land Hessen haben schon früh auf die BundID als ein zentrales Bürgerkonto gesetzt und begrüßen die Weiterentwicklung zur Deutschland-ID“, so die Digitalministerin.

„Wir wollen unsere Verwaltungen auf allen Ebenen so modern und digital gestalten, dass sie ein noch effizienteres und bürgernahes Verwaltungshandeln gewährleisten können. Gerade bei der kostenintensiven Umsetzung der sogenannten Ende-zu-Ende-Digitalisierung ist es elementar, dass es Mechanismen geben muss, die eine einseitige Abwälzung von Kosten durch den Bund auf die Länder verhindern. Die Umsetzung des OZG 2.0 stellt eine gesamtstaatliche Aufgabe dar, auch und gerade in finanzieller Hinsicht. So muss als erste Konsequenz ein substantieller Betrag für die Verwaltungsdigitalisierung im Bundeshaushalt 2025 vorgesehen werden“, kommentierte Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus den heutigen Beschluss.

Manfred Pentz, Hessens Minister für Bundesangelegenheiten, begrüßte ebenfalls die Einigung. „Das OZG ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Erfahrung und die Praxis der Länder im Gesetzgebungsprozess unverzichtbar sind. Die Bundesregierung sollte den Bundesrat deshalb nicht als lästige Hürde im Verfahren verstehen, sondern als Chance, Gesetze und Verordnungen praxisgerechter und anwendbarer zu machen. Dazu gehört auch der faire Umgang miteinander. Der Bundesrat ist nicht dazu da, wacklige Kompromisse innerhalb der Bundesregierung abzusegnen, sondern hat den Anspruch mitzugestalten. Wenn das aus Angst vor inneren Konflikten der Ampel nicht mehr im normalen Verfahren möglich ist, dann wird der Vermittlungsausschuss zur Dauereinrichtung.“

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