KI-Kompetenz für Beschäftigte von Kommunen
Am 2. Februar 2025 sind die ersten Anforderungen, die sich aus der europäischen KI-Verordnung ergeben, in Kraft getreten.
Unter anderem sollen Anbieterinnen und Anbieter sowie Betreiberinnen und Betreiber von KI-Systemen nach besten Kräften sicherstellen, dass Beschäftigte, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Dies betrifft auch zahlreiche Behörden und löst aktuell unter Führungskräften gewisse Verunsicherungen aus. Denn welche Fähigkeiten brauchen Beschäftigte eigentlich zum angemessenen Umgang mit KI und wie kann man diese erwerben? Dieser Beitrag schildert die Anforderungen, die sich aus dem einschlägigen Artikel 4 der KI-Verordnung ergeben, und stellt mit der AI Quality & Testing Hub GmbH ein Joint Venture des Landes Hessen und des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) vor, welches zielgruppengenaue Weiterbildungen für KI-Kompetenz in unterschiedlichen Formaten anbietet.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die KI im Rahmen ihrer Aufgaben einsetzen, sollen die dafür notwendigen Kompetenzen besitzen. Dies ist kurz gesagt die Anforderung, die durch die europäische KI-Verordnung (KI-VO) zum 2. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Sie gilt für Verwaltungen und Behörden ebenso wie für Unternehmen der Privatwirtschaft.
Nach Artikel 4 der KI-VO sollen Betreiberinnen und Betreiber von KI „nach besten Kräften sicherstellen“, dass ihre Beschäftigten „über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen“. Bei der Auslegung dieser Bestimmung sind die vorhandenen Fähigkeiten der Beschäftigten, der organisatorische Kontext und die Art und Weise der KI-Nutzung zu berücksichtigen.
Das Inkrafttreten des Artikels 4 hat ein mediales Echo ausgelöst, durch das teils Verunsicherung entstanden ist, insbesondere durch die Betonung der Kontextabhängigkeit von Kompetenzen. Manche Behördenleitung wünscht sich daher klare Vorgaben, wie sie ihre Beschäftigten angemessen qualifizieren kann. Jedoch ist der Auslegungsbedarf des Artikels gerade eine Stärke der KI-VO, weil sich die Kompetenzanforderungen verschiedener Beschäftigtengruppen mit unterschiedlichen Aufgaben voneinander unterscheiden. Ein Sachbearbeiter, der mit einem generativen KI-Tool arbeitet, muss über anderes Wissen verfügen als die IT-Spezialistin, die dieses Tool wartet.
In dieser Hinsicht unterscheidet sich KI nicht von anderen Softwareanwendungen oder Werkzeugen. Führt eine Behörde beispielsweise ein neues System zum Dokumentenmanagement ein, werden die Beschäftigten entsprechend geschult. Genauso sollte man bei KI verfahren. Mehr noch: die Sicherstellung von KI-Kompetenz sollte nicht als lästige Pflicht angesehen werden, sondern als große Chance. Ungeschulte Beschäftigte können das Potenzial von KI nicht vollständig ausnutzen oder lehnen möglicherweise deren Nutzung ab. Durch Schulungen werden Ängste abgebaut und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fit gemacht, um KI passgenau und rechtskonform einzusetzen.
In Hessen bietet unter anderem die AI Quality & Testing Hub GmbH eine Reihe einschlägiger Weiterbildungsangebote an. Die AI Quality & Testing Hub GmbH ist ein Joint Venture des Landes Hessen und des VDE, welches Unternehmen und Behörden zur Sicherstellung und Verbesserung von KI-Qualität unterstützt, berät und schult. Seine Weiterbildungen, in Form von Webinaren, Präsenzworkshops und Selbstlernangeboten, richten sich an unterschiedliche Zielgruppen. Für Endanwenderinnen und Endanwender von KI gibt es beispielsweise ein Angebot zur Vermittlung von Grund- und Anwendungskenntnissen. Führungskräfte werden unter anderem zur Integration von KI in bestehende Prozesse, zu Risiken und Kontrollmechanismen geschult. IT-Fachkräfte können sich über Dokumentationspflichten sowie den Einkauf und die Wartung externer KI-Lösungen informieren. So erhalten die Beschäftigten fundierte, an ihre Aufgaben angepasste Kompetenzen in Kursen, die von KI-Expertinnen und Experten unterrichtet werden. Die Schulungen des AI Quality & Testing Hub wurden bereits erfolgreich in der Staatskanzlei und dem Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation eingesetzt und empfehlen sich auch als Angebot für Kommunen.
Weitere Hinweise: https://aiqualityhub.com/unser-angebot/training-und-weiterbildung/
Kontakt: info@aiqualityhub.com
Quelle:
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation