Unsere Lösung ist datenschutzkonform, da sie nur personenunabhängige Daten oder anonymisierte Daten verarbeitet. Ein Bespiel für ersteres ist die Lösung „Präsenzabhängige Lichtsteuerung“. Mittels Infrarotsensorik wird lediglich die Anwesenheit einer Person ermittelt. Weitere Use Cases, die ohne personenbezogene Daten auskommen, sind beispielsweise das Umweltdatenmonitoring oder Bodenfeuchtigkeitsmessungen. Anders sieht es bei jenen Use Cases aus, die auf der Auswertung von Bilddaten beruhen, z. B. Smart Parking. Freie Parkplätze werden zwar mit einer Kamera erfasst, die Auswertung der Bilddaten erfolgt jedoch in der Kamera selbst (s.g. „Edge Computing“). Das heißt: Übertragen werden lediglich Informationen wie „frei“ oder belegt“, nicht jedoch die aufgenommenen Bilder (und damit z. B. Gesichter). Ein weiteres Beispiel für eine technologische Lösung der Datenschutz-Frage sind Wärmebildkameras, die für viele Verkehrsmessungslösungen zum Einsatz kommen. Wärmebildkameras erfassen lediglich Umrisse von Personen oder Gegenständen, nicht aber Gesichter und Details – auch so kann sichergestellt werden, dass die Lösungen datenschutzkonform umgesetzt werden.