Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter smarte-region-hessen.de veröffentlichten Websites des Landes Hessen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem BITV-Test durch die Firma TWIN CUBES GmbH im Juli 2022.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere:

a. Beschreibung

  • Videos:
    einige Untertitel wurden automatisch übersetzt und könnten daher in Teilen nicht gut verständlich sein. Die Videos zum Secure Smart Region Congress sowie zu den Kongressen "Digitale Städte - Digitale Regionen" der Jahre 2020, 2021 und 2022 sind  nicht vollständig barrierefrei.
  • Beschriftungen:
    Labels von Formularelementen werden teilweise nicht vom Screenreader ausgegeben.
  • Vergrößerung:
    Bei höherem Zoom-Faktor kann es dazu kommen, dass Text abgeschnitten wird.
  • Textabstände:
    Bei manueller Anpassung der Textabstände kann es dazu führen, dass Menüpunkte abgeschnitten werden.
  • Seitentitel:
    Die Seitentitel entsprechen in seltenen Fällen nicht dem Inhalt der jeweiligen Seite.
  • Links:
    Es ist nicht immer klar, welches Ziel hinter einem verlinkten Element steht.
  • Anderssprachige Wörter:
    Englischsprachige Wörter sind nicht mit dem entsprechenden Attribut ausgezeichnet.
  • Formulare:
    Fehlerhafte Eingaben werden teilweise nicht von Screenreadern ausgegeben. Formularelemente sind in seltenen Fällen nicht ausreichend beschriftet.
  • Kommunikation:
    Live Chat, Live Übertragungen und Telefonie sind noch nicht barrierefrei verfügbar.

b. Maßnahmen

Für das Jahr 2024 sind weitere technische und redaktionelle Anpassungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die vollständige barrierefreie Umsetzung der Webseite.

c. Zeitplan

Siehe b.

d. Barrierefreie Alternative

Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle Smarte Region über
E-Mail: info@smarte-region-hessen.de

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.

Teilbereich:

a. Beschreibung

Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Gleiches gilt für Videos (Untertitelung). Zudem sind nicht alle Inhalte in leichter Sprache verfügbar. Gebärdensprachliche Videos werden aktuell nur bei ausgewählten Pressekonferenzen zur Verfügung gestellt.

b. Barrierefreie Alternative

Kontaktaufnahme
mit dem Bürgertelefon
Telefon: +49 611 32 111 000

oder mit der Geschäftsstelle Smarte Region über
E-Mail: info@smarte-region-hessen.de

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT.

Inhalt:

a. Beschreibung

Alle Anwendungsfälle fallen unter §3 Absatz 1 HVBIT

b. Barrierefreie Alternative

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt und am 10.10.2024 aktualisiert.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit

Pressestelle / Christine Luckhardt
Telefon: +49 (0)611 32 11-4222
E-Mail: pressestelle@digitales.hessen.de

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen.de

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