Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter smarte-region-hessen.de veröffentlichten Websites des Landes Hessen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter smarte-region-hessen.de veröffentlichten Websites des Landes Hessen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1
bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG
erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem BITV-Test durch die Firma TWIN CUBES GmbH im Juli 2022.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Für das Jahr 2024 sind weitere technische und redaktionelle Anpassungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die vollständige barrierefreie Umsetzung der Webseite.
Siehe b.
Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle Smarte Region über
E-Mail: info@smarte-region-hessen.de
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da
es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen
würde.
Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Gleiches gilt für Videos (Untertitelung). Zudem sind nicht alle Inhalte in leichter Sprache verfügbar. Gebärdensprachliche Videos werden aktuell nur bei ausgewählten Pressekonferenzen zur Verfügung gestellt.
Kontaktaufnahme
mit dem Bürgertelefon
Telefon: +49 611 32 111 000
oder mit der Geschäftsstelle Smarte Region über
E-Mail: info@smarte-region-hessen.de
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT.
Alle Anwendungsfälle fallen unter §3 Absatz 1 HVBIT
Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt und am 10.10.2024 aktualisiert.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Pressestelle / Christine Luckhardt
Telefon: +49 (0)611 32 11-4222
E-Mail: pressestelle@digitales.hessen.de
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen.de