Rechts- und Organisationsformen für Kommunen
Dass die Entwicklung hin zu smarten Städten und Gemeinden,
Landkreisen und Regionen ein wichtiges politisches Handlungsfeld
darstellt, darüber herrscht weitgehend Einigkeit. Aber wie geht man
sie richtig an? Gerade weil die Digitalisierung so umfassend, dynamisch und vielfältig ist - Ziel und Weg zugleich - steht jede Kommune vor der Aufgabe, über die Strategiebildung und -umsetzung hinaus auch die eigene Aufstellung zu gestalten, um die Herausforderung zu meistern.
Welchen neuen Themen- und Tätigkeitsbereiche fallen für die
Entwicklung und den Betrieb einer smarten Kommune eigentlich an
(und wie verändern sich vorhandene)? Wer kann dafür die Zuständigkeit übernehmen? Was kann und soll davon im Rahmen der etablierten Strukturen geleistet werden? Und was ist am besten im Rahmen ergänzender Rechts- und Organisationsformen zu erbringen?
„Kommunen können grundsätzlich frei entscheiden, auf welche Art und Weise und innerhalb welcher Organisationsform sie Digitalisierungsprojekte umsetzen.“
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Orientierungspunkte, um diese und weitere Fragen zu beantworten,
hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) vorgelegt.*
Das Institut stellt Rechts- und Organisationsformen vor, die es ermöglichen, die digitale Kommune souverän, als zentrale Steuerungseinheit, zu gestalten – sie zielen ab auf eine nachhaltige und integrative Stadtentwicklung im Sinne der „Smart City Charta“**.
|