Neuer BMDV-Förderaufruf „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“

  • Für nachhaltige Mobilitätslösungen in ländlichen und städtischen Räumen
  • Seit dem 6. Mai 2024 wieder Fördermittel beantragen!

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt die digitale Transformation der Mobilität. Der Verkehr wird effizienter, öffentliche Angebote werden attraktiver. Das Programm leistet damit einen wichtigen Beitrag zu Klima- und Gesundheitsschutz in deutschen Städten und Gemeinden.

Der 2023 durchgeführte Förderaufruf ist mit über 150 eingereichten Projektskizzen auf großes Interesse gestoßen. Hier finden Sie die aktuelle Projektliste der ausgewählten Digitalisierungsvorhaben.

Mit dem diesjährigen Aufruf zur Skizzeneinreichung im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ unterstützt das BMDV die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben zur Stärkung einer emissionsarmen nachhaltigen Mobilität in ländlichen und städtischen Räumen.


Die grundsätzlichen Förderbedingungen des Programms auf einen Blick:

  • Die Antragsberechtigung besteht für alle deutschen Städte und Gemeinden sowie Landkreise. Darüber hinaus sind alle kommunalen Unternehmen und Zweckverbände, an denen eine deutsche Stadt, Gemeinde oder ein Landkreis beteiligt sind, sowie Verkehrsverbünde antragsberechtigt.
  • Es können Projekte mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2026 gefördert werden.
  • Der Basisfördersatz beträgt 65 %. Für finanzschwache Kommunen kann die Förderquote auf bis zu 80 % angehobenen werden.
  • Die Projektauswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren (Skizzen- und Antragsphase). Im ersten Schritt des Verfahrens ist lediglich eine Projektskizze einzureichen (Anforderungen gemäß Gliederungsvorgabe im Folgenden).
  • Unterstützt werden breitenwirksame und übertragbare Digitalisierungsvorhaben zur Stärkung der kommunalen Mobilität. Ziel der Vorhaben ist eine fortschreitende Digitalisierung, die beispielsweise eine effiziente Verkehrslenkung, innovatives Mobilitätsmanagement oder attraktive, bedarfsorientierte, geteilte oder intermodale Mobilitätsangebote ermöglichen oder verbessern.


Die finanzielle Unterstützung gliedert sich in zwei Förderlinien:

Förderlinie I: Ländliche Räume
Die Förderlinie richtet sich an Vorhaben, die in ländlichen Regionen umgesetzt werden oder maßgeblich der Anbindung der Bevölkerung im ländlichen Raum an urbane Verkehrssysteme dienen. Maßgeblich ist dafür der Ort, an dem die zur Förderung vorgeschlagenen Mobilitätsdienstleistungen angeboten bzw. an dem die Maßnahme zu Digitalisierung des Verkehrssystems vorrangig umgesetzt werden.

Förderlinie II: Städtische Räume
Die Förderlinie richtet sich an Vorhaben, die in städtischen Regionen umgesetzt werden. Maßgeblich ist dafür der Ort, an dem die zur Förderung vorgeschlagenen Mobilitätsdienstleistungen angeboten bzw. an dem die Maßnahme zu Digitalisierung des Verkehrssystems vorrangig umgesetzt werden.


Am Dienstag, den 14.05.2024 findet um 10 Uhr sowie am Donnerstag, den 16.05.2024 um 13 Uhr findet eine digitale Informationsveranstaltung zum neuen Förderaufruf statt. Gerne können Sie die Veranstaltungen nutzen, um Ihre Fragen rund um die Skizzeneinreichung, Antragstellung und Förderung zu stellen.

Die Links für die Informationsveranstaltungen lauten:
16.05. 13–14 Uhr: https://attendee.gotowebinar.com/register/6561577970263313495
14.05. 10–11 Uhr: https://attendee.gotowebinar.com/register/8158228282979546454

Weitere Informationen zum Förderaufruf finden Sie hier.


Quelle:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

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